Der Bundesgerichtshof hat am 21. April 2016 ein Urteil verkündet, das man getrost als Schlag ins Gesicht der Buchkultur in Deutschland bezeichnen kann.
Was war geschehen? Es ging um die Ausschüttungen der VG Wort. Bei der VG Wort gehen alle Abgaben, die für Vervielfältigung von Texten z.B. durch Kopierer in Bibliotheken oder Schulen bezahlt werden müssen, ein. Bis zu dem Urteil war es gängige Praxis, dass die jährlichen Ausschüttungen an die Rechteinhaber zwischen Autoren und Verlagen aufgeteilt wurden. Und es geht dabei nicht nur um ein paar hundert Euro im Jahr, sondern um bedeutende Summen.
Aufgrund einer Klage hat der BGH entschieden, dass diese bisher praktizierte Aufteilung unrechtmäßig sei und die Ausschüttung alleinig den Autoren zustehen würde. Eine Auffassung, die zwar juristisch begründbar sein mag, aber auch von einer erschreckenden Unkenntnis und Kurzsichtigkeit zeugt. Sie drängt damit Verlage in die Rolle der »Verwerter« – und das sind sie nicht.
Verlage sind Partner der Autoren. Wer einmal erlebt hat, wie ein Manuskript in einem Verlag eingegangen und was am Ende daraus geworden ist, wird verstehen, was ich meine. Natürlich liegt die geistige Urheberschaft alleinig beim Autor, aber um aus einem Text ein Buch entstehen zu lassen, dieses zu lektorieren und zu redigieren, es zu bewerben und zu verkaufen, den Autor bekannt zu machen, ihn aufzubauen – an diesem Prozess sind keine »Verwerter« beteiligt, sondern engagierte Menschen in Verlagen. Und nur diese Zusammenarbeit macht einen Text zu einem Buch. Das wirtschaftliche Risiko trägt dabei alleinig der Verlag. Und ja, Autorenhonorare mögen bei nicht ganz so bekannten Schriftstellern nicht gerade üppig sein, aber vor dem Hintergrund der oben kurz angerissenen Arbeitsabläufe ist das verständlich.
Jeder Verlag arbeitet mit einer Mischkalkulation, d.h. Bücher, die sich gut verkaufen, finanzieren die anderen mit; die schönen, aufwendigen, besonderen Titel. Dies trifft natürlich besonders auf die kleinen und unabhängigen Verlage zu, die Trüffelsucher in der Verlagslandschaft. Hier erscheinen interessante neue Autoren, werden Texte entdeckt, literarische Experimente gewagt und Nischen erkundet. Alles auf einem wirtschaftlichen Niveau, das meistens gerade so zum Überleben reicht. Und genau diese kleinen, feinen Verlage trifft das BGH-Urteil besonders hart.
Denn die großen Verlagsgruppen, bei denen ein Bestseller nach dem anderen erscheint, können einen solchen Verlust verständlicherweise eher wegstecken, als ein Fünf-Personen-Verlag, der mit Herzblut frische Texte und spannende Autoren entdeckt, dabei aber ständig um das Fortbestehen kämpft. Für diese Verlage kann die jährliche VG-Wort-Ausschüttung von existentieller Bedeutung sein. Besonders dramatisch wird die Lage dadurch, dass in den letzten Jahren erhaltene Gelder zurückgezahlt werden sollen. Diese Rückforderungen können zwischen 20 und 200 Prozent des durchschnittlichen Jahresgewinns betragen und einem kleinen Unternehmen endgültig das Genick brechen.
Durch das BGH-Urteil, das solche Zusammenhänge nicht erkennt oder zu erkennen vermag, droht deshalb ein Kahlschlag in der Vielfalt des literarischen Angebots in unserem Land. Die Kurt-Wolff-Stiftung hat einen offenen Brief veröffentlicht, der auf diese Gefahr mit deutlichen Worten hinweist, denn die ersten Rückzahlungsforderungen sind unterwegs.
Und was bedeutet das alles für die Autoren? Natürlich mag es zuerst einmal gut klingen, jetzt den ganzen Kuchen zu erhalten. Aber.
Besonders kleine und mittelständische Verlage werden zukünftig weniger Geld zur Verfügung haben, um Autoren aufzubauen oder auch einmal sperrige, schwierige Texte zu veröffentlichen. Lieber geht man dann auf Nummer sicher. So ist es möglich, dass zahlreiche potentielle Autoren nicht mehr in einem Verlag unterkommen werden. Zudem ist die Durchsetzungskraft der VG Wort nur so stark, weil bis jetzt auch die wirtschaftliche Macht der versammelten Verlagsbranche hinter ihr steht. Ohne die Verlage wird die VG Wort zu einem zahnlosen Tiger, der auch den Autoren nichts mehr nützen wird. Ein wahrer Pyrrhussieg des klagenden Autors.
Wie geht es jetzt weiter? Der Börsenverein als Dachverband der Buchbranche hat die Prüfung einer Verfassungsbeschwerde angekündigt. Erfahrungsgemäß würde eine solche sich über mehrere Jahre hinziehen, Jahre der Rechtsunsicherheit, Jahre ohne Ausschüttung. Und da das BGH-Urteil sich auf eine EU-Richtlinie bezieht, kann es auf der Ebene der Rechtsprechung nur eine Einigung im europäischen Rahmen geben – was das Prozedere nicht einfacher macht. Vielleicht wird es auch eine politische Lösung geben, so wie im Dezember 2015 vom Bundesjustizminister Heiko Maas versprochen – eine Regierung, die sich ein Ministerium für Kultur und Medien gönnt, sollte jetzt tätig werden. Und vielleicht wollten die BGH-Richter auch genau das erreichen? Sollte dies der Fall sein, nehme ich meinen Vorwurf der Kurzsichtigkeit umgehend zurück. Hoffen wir das Beste. Auch wenn es leider momentan so aussieht, als ob außer leeren Versprechungen von politischer Seite nicht viel zu erwarten ist. Besonders ärgerlich ist vor diesem Hintergrund, dass eine mögliche Einigung zwischen den VG-Wort-Mitgliedern von einer Gruppe »Freischreiber« bewusst torpediert wurde. Diese egoistische Verhaltensweise, die unsere gesamte Szene der engagierten, unabhängigen Verlage gefährdet, macht mich wütend.
Ansonsten bleibt nur noch einmal eines zu wiederholen: Verlage sind keine »Verwerter«. Bücher entstehen in gemeinschaftlicher, partnerschaftlicher Arbeit zwischen ihnen und den Autoren. Und wer etwas für die literarische Vielfalt tun möchte, dem sei geraten, verstärkt Ausschau nach Veröffentlichungen aus unabhängigen, kleineren Verlagen zu halten. Denn sie sind das Salz in der Suppe unserer Medienlandschaft.
Empfohlen dafür sei der Blog We read Indie, in dem ausschließlich solche Bücher vorgestellt werden.
Lieber Herr Bender, nein, das Leistungsschutzrecht gilt für Presseverlage. Bei Buchverlagen ist die politische und wirtschaftliche Lage eine völlig andere.
Es wäre alles so einfach: Endlich mal sauber trennen. Eine eigene Verwertungsgesellschaft für Verlage, so wie das in anderen Ländern der EU üblich ist und in Deutschland längst überfällig.
Das wäre wünschenswert.
Gerade in Bezug auf die kleinen, aber feinen Buchverlage kann ich die Gedanken nachvollziehen, auch wenn ich nicht finde, dass Verlage das gesamte Risiko tragen. Jemand der schreibt und davon leben muss, hat ja ein nicht unerhebliches Risiko.
Aber die Entscheidung des Bundesgerichtshof betrifft ja auch den ganzen journalistischen Bereich, dabei auch (über die VG Bild/Kunst) uns Fotografen, in dem die Verlage schon länger mit immer schlimmeren Knebelverträgen und totalem Buyout arbeiten. Für uns ist das Urteil ehrlich gesagt ein Segen.
Kann ich verstehen. Das Problem ist ja die Heterogenität aller Betroffenenen. Man hätte hier schon längst eine saubere Trennung anstreben sollen.
Ein interessanter Artikel zu diesem Thema findet sich im Perlentaucher
https://www.perlentaucher.de/essay/die-neuregelung-der-verlegebeteiligung-eine-irrefuehrung-der-urheber.html
Herzliche Grüße
Guido Schiefer
„Das wirtschaftliche Risiko trägt dabei alleinig der Verlag.“
Der Autor lebt in der Zeit anscheinend vom bedinungslosen Grundeinkommen? Mal ehrlich, es gibt ja nun ein Leistungsschutzrecht für Verlage, alles was sie beschreiben fällt darunter. Jetzt müssen die Verlage dies eben entsprechend geltend machen. Sei es in der VG Wort oder in einer neu gegründeten VG. Die rechtliche Basis ist zumindest geschaffen.
Siehe Kommentar von Alexander Vieß zum Thema Leistungsschutzrecht, denn der Stand der Dinge ist etwas anders gelagert. Und auch mit einer zukünftigen Nicht-Mehr-Beteiligung an den VG-Wort-Ausschüttungen könnten die meisten Verlage leben. Das große Problem sind die Nachforderungen, die kleinen Unternehmen schnell das Genick brechen werden.