Der Bundesgerichtshof hat am 21. April 2016 ein Urteil verkündet, das man getrost als Schlag ins Gesicht der Buchkultur in Deutschland bezeichnen kann.
Was war geschehen? Es ging um die Ausschüttungen der VG Wort. Bei der VG Wort gehen alle Abgaben, die für Vervielfältigung von Texten z.B. durch Kopierer in Bibliotheken oder Schulen bezahlt werden müssen, ein. Bis zu dem Urteil war es gängige Praxis, dass die jährlichen Ausschüttungen an die Rechteinhaber zwischen Autoren und Verlagen aufgeteilt wurden. Und es geht dabei nicht nur um ein paar hundert Euro im Jahr, sondern um bedeutende Summen.
Aufgrund einer Klage hat der BGH entschieden, dass diese bisher praktizierte Aufteilung unrechtmäßig sei und die Ausschüttung alleinig den Autoren zustehen würde. Eine Auffassung, die zwar juristisch begründbar sein mag, aber auch von einer erschreckenden Unkenntnis und Kurzsichtigkeit zeugt. Sie drängt damit Verlage in die Rolle der »Verwerter« – und das sind sie nicht. „Verlage sind keine Verwerter!“ weiterlesen