Indiebookday 2022, improvisiert

Indiebookday 2022

Seit 2013 ist der Indiebookday ein fester Termin im Kalender vieler Literaturbegeisterter. Er findet stets an einem der letzten Samstage im März statt und ist den vielen unabhängigen Verlagen gewidmet. Die Idee dazu hatte mairisch-Verleger Daniel Beskos; sie ist einfach und hocheffektiv gleichzeitig. Die Leser sind am Indiebookday dazu aufgerufen, eine Buchhandlung aufzusuchen und ein Buch aus einem unabhängigen Verlag zu kaufen; ein Verlag also, der konzernunabhängig ist, dadurch mehr Freiheiten bei der Programmgestaltung hat und meist nur aus einem kleinen Team besteht. Auf der Seite Morehotlist, dem »Magazin für unabhängige Bücher und Buchmenschen« gibt es eine Liste deutschsprachiger Independent-Verlage. Und auf der Seite We Read Indie wird für die Frage »Was ist Indie?« eine gute Definition angeboten.

Das Wichtigste an der Aktion: Das im Lieblingsbuchladen gekaufte Buch wird anschließend auf den Social-Media-Accounts der jeweiligen Buchkäufer präsentiert – zusammen mit dem Hashtag #indiebookday. So erhalten die Bücher aus unabhängigen Verlagen an diesem Tag eine geballte Aufmerksamkeit; gleichzeitig ist es Werbung für die Vielfalt der Literatur. Auch viele Buchhandlungen beteiligen sich daran und haben für diesen Tag entsprechende Büchertische aufgebaut. „Indiebookday 2022, improvisiert“ weiterlesen

Verlage sind keine Verwerter!

VG Wort-Urteil: Verlage sind keine Verwerter

Der Bundesgerichtshof hat am 21. April 2016 ein Urteil verkündet, das man getrost als Schlag ins Gesicht der Buchkultur in Deutschland bezeichnen kann.

Was war geschehen? Es ging um die Ausschüttungen der VG Wort. Bei der VG Wort gehen alle Abgaben, die für Vervielfältigung von Texten z.B. durch Kopierer in Bibliotheken oder Schulen bezahlt werden müssen, ein. Bis zu dem Urteil war es gängige Praxis, dass die jährlichen Ausschüttungen an die Rechteinhaber zwischen Autoren und Verlagen aufgeteilt wurden. Und es geht dabei nicht nur um ein paar hundert Euro im Jahr, sondern um bedeutende Summen.

Aufgrund einer Klage hat der BGH entschieden, dass diese bisher praktizierte Aufteilung unrechtmäßig sei und die Ausschüttung alleinig den Autoren zustehen würde. Eine Auffassung, die zwar juristisch begründbar sein mag, aber auch von einer erschreckenden Unkenntnis und Kurzsichtigkeit zeugt. Sie drängt damit Verlage in die Rolle der »Verwerter« – und das sind sie nicht.  „Verlage sind keine Verwerter!“ weiterlesen